Lars und Sven, Zwillinge aus Luzern, teilen nicht nur den gleichen Nachnamen, sondern auch die berufliche Laufbahn im Aussendienst, jedoch bei unterschiedlichen Unternehmungen. Beide haben sich ordentlich mit 65 Jahren aus dem Erwerbsleben verabschiedet.
Doch als die Brüder vor kurzem ihre Vorsorgeausweise verglichen, staunten sie nicht schlecht: Sven hat über 300 000 Franken mehr Vorsorgevermögen als Lars, obwohl sie stets den gleichen Lohn erhielten.
Verwundert fragte Lars: «Warum hast du so viel mehr Vorsorgevermögen als ich? Wir hatten doch immer das gleiche Salär.» Was zunächst nach einem Fehler aussah, erwies sich als korrekt. Um den Unterschied zu verstehen, werfen wir einen Blick auf die Funktionsweise ihrer Pensionskassen und die Vorsorgepläne ihrer Arbeitgeber.
Lars' Pensionskasse versicherte den gesamten AHV-Lohn abzüglich des gesetzlichen Koordinationsabzugs. Obwohl Lars' AHV-Lohn in etlichen Jahren über der BVG-Limite (88 200 Franken / Stand 2024) lag, wurde darauf geachtet, dass keine Obergrenze des Lohns im Vorsorgeplan festgelegt wurde. Der Sparprozess begann standardmässig ab 25 Jahren und orientierte sich an den gesetzlichen Mindestparametern (7%, 10%, 15%, 18%). Die Pensionskasse verzinste das Vorsorgeguthaben kontinuierlich mit 3%, und Lars überlegte einmal einen privaten Einkauf zur Verbesserung der Altersleistungen zu tätigen, der jedoch nie umgesetzt wurde.
Svens Pensionskasse berücksichtigte ebenfalls den vollen AHV-Lohn, setzte jedoch nur den halben gesetzlichen Koordinationsabzug fest. Sein Arbeitgeber wählte eine minim höhere Sparstaffelung als die gesetzlichen Mindestvorgaben (8%, 11%, 16%, 19%) und übernahm 60% der Sparbeiträge. Die Pensionskasse von Sven verzinste das Vorsorgevermögen kontinuierlich mit 4%.
Als die Brüder resümierten, konnten sie immer noch nicht glauben, warum Sven über 300 000 Franken mehr Vorsorgevermögen besass, obwohl nur der Koordinationsabzug, die minimale Erhöhung der Sparstaffelung und die Verzinsung der Vorsorgeguthaben anders waren.
Der Zins- und Zinseszinseffekt erwies sich als entscheidender Faktor für Sven's höheres Vorsorgevermögen. Die leicht höheren Sparbeiträge und die stetig höhere Verzinsung wirkten sich positiv aus. Obwohl Sven während seiner Erwerbstätigkeit minim weniger Nettolohn hatte, floss durch den kleineren Koordinationsabzug monatlich und jährlich mehr Geld in die Pensionskasse. Am Ende der Erwerbstätigkeit konnte Sven stolze über 843 000 Franken Vorsorgevermögen vorweisen – ein Ergebnis von kleinen, aber entscheidenden Anpassungen.
Hätte die Pensionskasse von Sven das Sparen zudem bereits ab Alter 20 (anstelle Alter 25) angeboten, wäre die Differenz der beiden Vorsorgevermögen noch beträchtlicher gewesen, nämlich über 419 000 Franken. Auch hier zeigt sich die enorme Wirkungskraft von Zins- und Zinseszins, vor allem wenn das Geld über Jahre in der Pensionskasse verbleiben kann.
Mit kleinen Änderungen zum grossen Vorsorgeerfolg: Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bereits mit kleinen Anpassungen seitens des Arbeitgebers am Vorsorgeplan oder bei der Wahl der Pensionskasse, können arbeitnehmende Personen ein beträchtliches Vorsorgevermögen aufbauen und dieses bei der Pensionierung als Rente oder Kapital oder als Mischform beziehen.
Als Arbeitgeber sind sie gut beraten, die Pensionskassensituation kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf Änderungen vorzunehmen. Die Mitarbeitenden werden es ihnen später danken.
Anhand des Beispiels von Lars und Sven lässt sich gut aufzeigen, dass bereits kleine Anpassungen Grosses bewirken lässt.
Eigeninitiative ergreifen
Sprechen Sie als Mitarbeitender ihren Arbeitgeber darauf an, wenn es um die persönliche Pensionskassensituation geht. Der Entscheid bezüglich der Pensionskassenwahl obliegt nicht ausschliesslich dem Arbeitgeber. Die arbeitnehmenden Personen, vielmals in einer Arbeitnehmervertretung vereint, haben ein aktives Mitbestimmungsrecht, wenn es um die eigene Pensionskassenlösung geht.
Vorsorgevermögensentwicklung im Zeitverlauf
Zahlen, die überzeugen: Das Vorsorgevermögen von Lars und Sven im Direktvergleich