Akquisitionsholding hilft bei der Firmenübernahme

Praktische Tipps
Bei PensExpert steht nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch die Lebensphasenvorsorge im Fokus. Dazu gehört auch die Nachfolgeplanung. Wir begleiten immer wieder Unternehmerinnen und Unternehmer, welche eine Firma verkaufen oder übernehmen wollen. Hier kann die Akquisitionsholding ein hochinteressantes Instrument sein.
23. Dezember 2021
Geschrieben von
Cyrill Habegger
Leiter Steuern, dipl. Steuerexperte

Beim Kauf einer Gesellschaft kann es sich lohnen, die Anteile nicht privat zu erwerben, sondern über eine speziell zu diesem Zweck gegründete Holding: die sogenannte Akquisitionsholding. Sie kommt insbesondere dann zum Zug, wenn der Erwerb auch durch Darlehen finanziert wird. Die Akquisitionsholding ist für die Darlehensgeber – i.d.R. Bank und oft auch Verkäufer – attraktiv, da eine schnellere Amortisation erfolgt.

Nachdem die Akquisitionsholding die Anteile an der Zielgesellschaft gekauft hat, kann das Zielunternehmen Dividenden aus laufenden Gewinnen ausschütten. Diese werden bei der Akquisitionsholding in sehr geringem Ausmass besteuert (wegen dem Beteiligungsabzug). Somit kann praktisch der ganze Gewinn des operativen Betriebs dazu verwendet werden, die Schulden zu amortisieren. Beim Erwerb direkt durch eine natürliche Person wäre dies nicht der Fall, aufgrund der Einkommenssteuern auf die Dividendeneinkünfte.

Wenn sich der Verkäufer mit einem Darlehen zu Gunsten der Holding an der Finanzierung beteiligt hat, ist die Amortisation dieses Darlehens steuerneutral (Tilgung des Kaufpreises). Der vorherige Verkauf wird typischerweise als steuerfreier Kapital-gewinn des Verkäufers taxiert. Richtig umgesetzt ein Vorgehen, das aus steuerlicher Sicht optimal ist. Es gibt jedoch Gründe, weshalb die Akquisitionshol-ding nicht in jedem Fall eingesetzt wird, vgl. «Vor- und Nachteile».

Fazit: Wann lohnt sich der Einsatz einer Akquisitionsholding? Eine fundierte Beurteilung ist in jedem Fall unabdingbar. Manchmal ist auch ein Mittelweg ideal. Das Vorgehen ist anerkannt und üblich, birgt aber gewisse Steuerrisiken, wenn man Fehler macht. Darum sollte vorgängig auch ein Steuerruling eingeholt werden.

Geschrieben von
Cyrill Habegger
Leiter Steuern, dipl. Steuerexperte