Editorial PensCheck Sommer 2023

Nach der Revision der AHV ist nun die berufliche Vorsorge an der Reihe. Die Vorlage zur BVG-­Reform hat in Bundesbern hohe Wellen geschlagen und gegen die Reform wurde bereits das Referendum ergriffen. Höchstwahrscheinlich wird es am 3. März 2024 zu einer Volksabstimmung kommen.
28. Juni 2023
Geschrieben von
Fabio Preite
Partner, Mitglied der GL

Die berufliche Vorsorge muss endlich zeitgerecht und fit für den zukünftigen Arbeitsmarkt reformiert werden. Neue Arbeitsformen rufen nach adäquaten Anpassungen. Aber auch bei den Selbstständigen benötigen wir dringend Veränderungen. Wieso sich eine selbstständige IT­-spezialisierte Person ohne eigenes Personal nur bei der BVG­-Auffangeinrichtung anschliessen kann, ist heute nicht mehr erklärbar. Unpopulär bleibt aber die Senkung des Umwandlungssatzes und das nicht nur bei den linken Parteien, welche diese systemfremden Umverteilungen begrüssen. Auch innerhalb der Bevölkerung ist die Notwendigkeit einer Reduktion höchst umstritten. Sollte es zur Volksabstimmung kommen, wird es für die BVG-­Reform an der Urne vermutlich sehr eng werden.


Inflation und steigende Zinsen - Auswirkungen

Die Altersvorsorge belegt seit Jahren einen Spitzenplatz im jährlichen Sorgenbarometer der Schweizer Bevölkerung. Neuer ist die Unsicherheit in Bezug auf die Inflation, welche die Kaufkraft der Altersrenten aus der zweiten Säule beeinträchtigt. Die hartnäckig hohe Inflation hat die Nationalbank gezwungen, die Zinsen viel rascher als allgemein erwartet zu erhöhen. Das führte dazu, dass mit den Obligationen eine über die letzten 10 Jahren verlorene Anlagekategorie wieder ins Spiel kommt. Die Rückkehr dieser Anlagekategorie ist erfreulich und schafft wieder mehr Stabilität für Vorsorgeportfolios.


Freizügigkeitsgelder im AHV-Alter

Noch nicht geklärt ist, wie der Gesetzgeber ab nächstem Jahr mit Freizügigkeitsvermögen im AHV­-Alter umgehen wird. Analog wie in der 3.Säule verlangt der Regulator auch für Freizügigkeitsgelder im AHV­-Alter zwingend eine Erwerbstä­tigkeit. Sollte diese Anpassung tatsächlich ab 2024 eingeführt werden, wäre zumindest eine Übergangsfrist sehr wünschenswert. Sobald wir mehr Klarheit haben, werden wir die betroffenen Kundinnen und Kunden zeitnah informieren.

Geschrieben von
Fabio Preite
Partner, Mitglied der GL