Editorial PensCheck Winter 2023

Die Reform AHV 21 wird ab dem 1. Januar 2024 umgesetzt und umfasst auch Aspekte der beruflichen Vorsorge. Gleichzeitig wird im kommenden Jahr eine Volksabstimmung über die berufliche Vorsorge stattfinden. Bei Zustimmung wäre es die erste grundlegende Veränderung in diesem Bereich seit zwei Jahrzehnten.
20. Dezember 2023
Geschrieben von
Mark Huber
Partner, Mitglied der GL

Mehr Klarheit für Freizügigkeitsgelder

Mit der Einführung der Reform AHV 21 stehen entscheidende Änderungen für Freizügigkeitsgelder bevor. Künftig müssen Personen im AHV-Alter aktiv im Erwerbsleben verbleiben, um ihre Freizügigkeitsgelder weiterhin im Kreislauf der 2. Säule zu behalten. Dabei ist eine vernünftige Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Die genaue Art und Weise, wie der Nachweis dieser Erwerbstätigkeit erbracht werden soll, bleibt derzeit jedoch ungelöst. Wir behalten diese Entwicklung für Sie im Auge.


BVG-Reform

Die Reform der beruflichen Vorsorge verfolgt das Ziel, den Umwandlungssatz zu senken, um die Umverteilung zu reduzieren. Weiter will man die Altersvorsoge für Geringverdiener und Teilzeitkräften stärken. Deshalb wird die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug in der 2. Säule gesenkt.

Für die Übergangsgeneration sind Kompensationsmassnahmen in Form von Rentenzuschlägen vorgesehen, die von der Höhe ihres Vorsorgeguthabens abhängen. Rund 50% der Versicherten werden von diesen Rentenzuschlägen profitieren können. Die Finanzierung dieser Rentenzuschläge erfolgt durch die Erwerbstätigen und basiert auf zusätzliche Lohnbeiträge. Diese Massnahmen führen zu einer weiteren Zunahme der Umverteilung in der 2. Säule.

PensExpert erwartet, dass die geplante BVG-Reform bei der Volksabstimmung aufgrund ihrer Komplexität und der Vielfalt der beteiligten Interessen auf Widerstände stossen wird.

Geschrieben von
Mark Huber
Partner, Mitglied der GL