Gaillard-Bericht: Kommt eine höhere Besteuerung bei den Kapitalbezügen?

Vorsorge für Fach- und Führungskräfte
Der Bundesrat prüft, wie Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule (Pensionskassen und private Vorsorge) künftig stärker besteuert werden könnten. Dies ist Teil eines Massnahmenpakets, um das Staatsbudget zu stabilisieren, da der Bund in den nächsten Jahren mit jährlichen Defiziten von rund 3 Milliarden Franken rechnet.
18. Dezember 2024
Geschrieben von
Cyrill Habegger
Leiter Steuern, dipl. Steuerexperte

Hintergrund: Warum wird die Besteuerung überdacht?

Der Staat braucht mehr Geld, weil die Ausgaben für Altersvorsorge (AHV), die Armee und andere Bereiche stark steigen. Eine Expertengruppe hat deshalb Vorschläge zuhanden des Bundesrates erarbeitet, wie der Bund Kosten einsparen und zusätzliche Einnahmen erzielen könnte. Aus steuerlicher Optik wird ein Vorschlag weiterverfolgt: die Anpassung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Vorsorge.

Wie funktioniert die Besteuerung heute?

Was wird vorgeschlagen?

Künftig könnte die Besteuerung der Kapitalbezüge deutlich komplizierter und teurer werden:

  1. Simuliertes Jahreseinkommen: Der Kapitalbezug wird in eine Jahresrente umgerechnet.
    Zum Beispiel werden 500 000 Franken Kapitalbezug in 20 Teile (25 000 Franken pro Jahr) zerlegt. Dies simuliert eine Jahresrente.

  2. Neuer Steuersatz: Diese simulierte Jahresrente (25 000 Franken) wird zum übrigen Einkommen des Bezugsjahres (z. B. Gehalt oder AHV-Rente) hinzugerechnet. Daraus ergibt sich ein neuer Steuersatz, der dann auf den gesamten Kapitalbezug angewandt wird.

  3. Wegfall der Sonderregelung: Kapitalbezüge würden nicht mehr separat zu einem tieferen Satz besteuert, sondern wie normales Einkommen behandelt. Kapitalbezüge würden somit einmalig im Auszahlungsjahr zum neuen Steuersatz – zusammen mit dem übrigen Einkommen – besteuert.

«Wir empfehlen, weiterhin Einzahlungen in die 2. und 3. Säule vorzunehmen, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren

Auswirkungen und offene Fragen

Wie geht es weiter?

Haltung von PensExpert

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Bundesrat nur wenige Wochen nach Erscheinen des Berichts die Möglichkeit von rückwirkenden Einkäufen in die Säule 3a beschlossen hat, was wiederum zu Mindereinnahmen von 100–150 Millionen Franken (Bund) und 200–450 Millionen Franken (Kantone) führen soll. Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, versäumte Einkäufe im 3a nachzuholen, bei unseren Produkten «relevate» und «Pens3a» laufen die entsprechenden Vorbereitungen bereits.

Wir bleiben dran und halten Sie über Entwicklungen auf dem Laufenden.

Hier finden Sie einige Berechnungsbeispiele.

Geschrieben von
Cyrill Habegger
Leiter Steuern, dipl. Steuerexperte