Statt vier Prozent Verzinsung (1985-2002) auf dem obligatorischen Altersguthaben ist seit 2017 nur noch ein Prozent Zins garantiert, und statt mit 7,2 Prozent (1985-2004) wird das Kapital seit 2014 noch mit 6,8 Prozent in eine lebenslängliche Rente umgewandelt, mit einem weiteren geplanten Abbau bis auf sechs Prozent.
Kann das Leistungsziel in diesem Umfeld überhaupt noch gehalten werden? Alle Erwerbstätigen mit einem Lohn bis rund 85 000 Franken pro Jahr erreichen das Ziel von 60 Prozent wie bisher; doch bei Löhnen über dem Obligatorium von 85 000 Franken ist dies anders. Es gibt dort weder Zinsgarantie noch vorgegebene Umwandlungssätze. Mit einem Lohn von 100 000 Franken liegen wir noch bei einer Zielerreichung von 52 Prozent, von 150 000 bei 35 Prozent, von 200 000 bei 26 Prozent. Um auf das Rentenziel von 60 Prozent aus AHV und PK zu kommen, müssten bei einem Lohn von 100 000 Franken ab Alter 25 während 40 Jahren zusätzlich 1700 Franken angespart werden, bei 150 000 schon 5800 Franken, und bei 200 000 sind es bereits 10 000 Franken, jeweils pro Jahr. Sofern das Kapital während der 40 Beitragsjahre (Alter 25-65) mit einer höheren Durchschnittsrendite angelegt werden kann, so kann auf höhere Sparbeiträge verzichtet werden. Bei einem Lohn von 100 000 Franken sind zwei Prozent, bei 150 000 sind 2,75 Prozent und bei 200000 Franken sind bereits 3,1 Prozent pro Jahr erforderlich. Dieses Ziel lässt sich für versicherte Löhne insbesondere im überobligatorischen Bereich mit einer schwergewichtig sachwertorientierten Anlagestrategie (zum Beispiel Aktien, Immobilien) realisieren.
Was tun? Folgende Massnahmen stehen zur Verfügung und führen mit einer geschickten Kombination zum Leistungsziel von 60 Prozent:
Erstens, unbedingt auch auf Lohnanteilen höher als 85 000 Franken planmässig sparen, am besten auf dem ganzen AHV-Lohn (abzüglich Koordinationsabzug).
Zweitens, die vom Gesetz vorgesehenen prozentualen Altersgutschriften von sieben, zehn, 15 und 18 Prozent um mindestens zwei Prozent erhöhen.
Drittens, das persönliche Alterskapital für Lohnanteile höher 85 000 Franken unter Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Anlageinstrumente und abgestimmt auf Risikofähigkeit und Risikoneigung besser rentierend investieren.
Viertens, die Pensionskassenlösung zwecks Risikodiversifikation und wegfallender Quersubventionierung in eine Basis- und eine separate Kader-/Zusatzvorsorge aufteilen.
Fünftens, einen erfahrenen Pensionskassenspezialisten für die Konzeption und Plangestaltung einer massgeschneiderten, ganzheitlichen Vorsorgelösung beiziehen.