Bei einer Abreise ins Ausland besteht die Möglichkeit, dass man sich die Vorsorgegelder aus der Säule 3a vorzeitig auszahlen lässt, unabhängig vom Alter oder vom neuen Aufenthaltsland.
Die Vorsorgegelder werden nach erfolgter Auswanderung dabei am Wohnort im Ausland oder beim Stiftungssitz in der Schweiz versteuert und nicht wie bei der Einkommens- oder Vermögenssteuer beim letzten Wohnsitz. Es fällt somit eine Quellensteuer an. Besteuert die Schweiz, profitiert man je mehr, je tiefer der Quellensteuersatz des Kantons des Stiftungssitz ist.
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