Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass dieser Beitrag einer von insgesamt drei ist, in denen wir die Motion Ettlin «Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a (BVV3)» behandeln.
Wie in der Grafik ersichtlich ist, wurde in den Jahren 2025–2028 der jeweilige Maximalbetrag in die Säule 3a nicht komplett einbezahlt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Jahren Beitragslücken entstanden sind.
Die Vernehmlassung hält fest, dass nachträgliche Einkäufe nur so lange getätigt werden dürfen, bis eines oder mehrere Säule 3a Konten infolge Altersleistung bezogen werden. Mit der Auszahlung der ersten Säule 3a ins Privatvermögen erlischt sofort die Möglichkeit von nachträglichen Einkäufen, obwohl unter Umständen noch mehrere Beitragslücken existieren würden.
Wird das erste Säule 3a Konto wie im Beispiel im Dezember 2029 bezogen, dürfen bis zu diesem Zeitpunkt nachträgliche Einkäufe vorgenommen werden.
Ob es zukünftig weiterhin Sinn macht, die Säule 3a Konten gestaffelt zu beziehen, muss je nach Fall geprüft werden, sofern noch zusätzliche Einkäufe vorgenommen werden können.
Auch könnte es bei verheirateten Paaren zukünftig Sinn machen, dass ein Ehepartner mit dem Bezug von Säule 3a Konten wartet. So können weiterhin Einkäufe von einem Ehepartner vorgenommen werden, sofern natürlich bei ihm Beitragslücken vorhanden sind.
Beitrag 1/3: Nachträgliche Säule 3a Einkäufe ab 2026
Beitrag 3/3: Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a – Berechnung nach Beitragsjahren
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