Wieso darf bei einer 1e-Sammelstiftung wie PensFlex nur bis maximal 25 % des versicherten Lohnes gespart werden?
Sebastien Godin: Der Regulator begrüsst die Individualisierung in der beruflichen Vorsorge nicht. Insbesondere mit der freien Anlagestrategiewahl scheint die Bundesverwaltung grosse Mühe zu haben. Deshalb hat der Gesetzgeber 2018 nicht nur die Anzahl der Anlagestrategien limitiert, sondern auch beim Sparprozess mit durchschnittlich 25 % eine Plafonierung eingeführt. Zusätzlich wurde bei 1e-Plänen die Aufzinsung bei der Einkaufslückenberechnung verboten. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zu den übrigen Pensionskassen. Diese dürfen weiterhin einen Einkaufszins von bis zu 2 % berücksichtigen.
Gilt diese Maximierung beim Sparprozess nur bei 1e-Vorsorgelösungen?
SG: In der Tat gilt diese Regelung nur für Vorsorgelösungen mit freier Anlagestrategiewahl. In der Gesamtbetrachtung, das heisst Basis-Pensionskasse und Kadervorsorge, darf aber auch mehr gespart
werden. Wobei die reglementarischen Leistungen im Rentenalter nicht mehr als 70 % des versicherbaren AHV-Lohnes betragen dürfen.
Darf ein Arbeitgeber auch zwei überobligatorische Vorsorgelösungen für seine Führungskräfte führen?
SG: Wenn die geschilderte Angemessenheitsregelung eingehalten wird, ist dies durchaus möglich. So kann zum Beispiel ein PensFlex Kunde für seine Führungskräfte als Ergänzung eine PensUnit Kadervorsorge aufsetzen und so die Altersleistungen verstärken.
Und wie hoch darf die Sparquote bei PensUnit betragen, wenn gleichzeitig ein PensFlex Plan mit 25 % Sparen existiert?
SG: In der Regel ist eine ergänzende Sparquote von 5 % bis 10 % bei PensUnit umsetzbar. Die Basis Pensionskasse muss aber bei der Angemessenheitsberechnung unbedingt miteinbezogen werden.
Das würde bedeuten, dass bei einer Kombi-Lösung PensFlex/PensUnit bis zu 35 % gespart werden kann?
SG: Korrekt! Gleichzeitig werden mit einer ergänzenden PensUnit Lösung auch die Einkaufslücken erhöht, was wiederum den Versicherten die Möglichkeit gibt, eigenverantwortlich mit freiwilligen Einkäufen ihre Altersleistungen steuerprivilegiert auszubauen.
Und was meint der Fiskus dazu?
SG: Der Fiskus hat wahrscheinlich keine Freude, wenn die Arbeitgeber die Sparprämien für ihre Mitarbeitenden erhöhen. Aber auch bei der Publica (Pensionskasse des Bundes) kommen zum Beispiel gewisse Bundesangestellte ab Alter 55 in den Genuss einer Sparquote von bis zu 39.5 %.