Wie man den Rentenwurm fängt: Frühes (Vorsorge-)Sparen für eine sichere Pension

Private Vorsorge
Haben Sie sich jemals gefragt, warum einige Menschen nach der Pension finanziell unbeschwert leben können, während andere um jeden Franken kämpfen müssen? Die Antwort liegt oft in einem einfachen, aber mächtigen Konzept: dem frühen Sparen.
4. April 2024
Geschrieben von
Mario Bucher
Produkt- und Prozessentwicklung

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) legt einen klaren Grundsatz fest: Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von über 22 050 Franken verdienen, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Lebensjahres für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Diese Versicherungspflicht erstreckt sich ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres auch auf das Alter. Mit anderen Worten: Ab dem 18. Lebensjahr beginnt die Risikoversicherung, während die Sparbeiträge erst ab dem 25. Lebensjahr einsetzen.

Interessanterweise startet der Sparprozess damit ganze sieben Jahre später als die Absicherung gegen Tod und Invalidität. Warum diese Diskrepanz besteht, lässt sich heute nicht mehr genau erklären. Diese Regelung stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seitdem nicht überarbeitet, nicht einmal im Rahmen der kommenden BVG-Reform, über die im Herbst abgestimmt wird.

Seit der Einführung der beruflichen Vorsorge hat sich viel verändert. Damals betrug der Mindestzinssatz stolze 4.0% für das obligatorische Vorsorgevermögen, während er heute bei minimalen 1.25% liegt. Zwischen 2017 und 2023 lag er sogar bei nur 1.00%. Für das überobligatorische Vorsorgevermögen gibt es zudem keine gesetzlichen Mindestvorschriften. Oft liegt die Verzinsung für dieses Vorsorgevermögen noch tiefer. Dies bedeutet, dass das Vorsorgevermögen der Versicherten heutzutage nicht mehr so schnell wächst wie früher, hauptsächlich aufgrund niedriger Zinsen.

Trotz dieser Herausforderungen gibt es jedoch Möglichkeiten, das Vorsorgevermögen bereits in jungen Jahren zu steigern.

Das Schlüsselwort hierbei lautet «Sparen ab dem 18. Lebensjahr»

Indem der Gesetzestext zugunsten der Arbeitnehmenden angepasst wird, könnte der Sparprozess in der Pensionskasse bereits früher als mit 25 Jahren beginnen. Eine Person mit einem durchschnittlichen Jahreslohn von 60 000 Franken zwischen 18 und 24 Jahren würde so pro Jahr 2 400 Franken in die Pensionskasse einzahlen, je zur Hälfte finanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach 7 Jahren im Alter von 25 Jahren würde bereits ein Vorsorgevermögen von knapp 17 900 Franken angespart sein, basierend auf einer durchschnittlichen Verzinsung von 2%. 

Auf den ersten Blick mag dies nicht viel erscheinen, doch über die Zeit zeigt sich die grosse Wirkung von Zinsen und Zinseszinsen. Nach 40 Jahren würde aus diesen 17 900 Franken aussergewöhnliche 39 500 Franken werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten während der Jahre von 18 bis 24 zusammen lediglich 16 800 Franken als aktive Einzahlungen geleistet. Der Restbetrag wäre ausschliesslich der kontinuierlichen Verzinsung zu verdanken.

Diese zusätzlichen 39 500 Franken können per Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden. Umgewandelt mit einem heute marktkonformen Umwandlungssatz von beispielsweise 5.5% ergibt dies eine jährliche Mehrrente von 2172 Franken.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Je früher mit dem Sparen in der Pensionskasse begonnen wird, desto grösser ist die Freude über ein beachtliches Vorsorgeguthaben am Ende der Erwerbstätigkeit.

So fangen Sie den Rentenwurm:
Checkliste für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

Geschrieben von
Mario Bucher
Produkt- und Prozessentwicklung