Unterdeckung unter Kontrolle: Schlüssel zur Sicherheit

Vorsorge für Fach- und Führungskräfte
Das vergangene schlechte Börsenjahr 2022 hat den meisten Pensionskassen eine erhebliche Verminderung des Deckungsgrades beschert. Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen den Aktiven (Vermögen) und den Passiven (Verpflichtungen). Bei einer Unterdeckung können zu diesem Zeitpunkt die vermeintlichen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt werden.
26. Juni 2023
Geschrieben von
Sebastien Godin
Partner, Mitglied der erweiterten GL, Leiter Fachsupport und Innovationen

Ziel der Pensionskassen ist die finanzielle Stabilität, um ihre Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen bzw. über genügend Reserven zu verfügen, damit auch in einem schwierigen Anlagejahr der Deckungsgrad über 100 % liegt.

Sollte es trotzdem zu einer Unterdeckung kommen, so sind je nach Grad der Unterdeckung entsprechende Sanierungsmassnahmen zu treffen. Die effektiven Massnahmen müssen vorhersehbare zukünftige Ereignisse mitberücksichtigen sowie zeitliche Vorgaben Rechnung tragen. Grundsätzlich soll ein Sanierungsplan eine möglichst kurze Sanierungsdauer anstreben.

Auch die der PensUnit Sammelstiftung angeschlossenen Vorsorgewerke sind vom schlechten Börsenjahr 2022 gezeichnet. Bei PensUnit wird pro Anschluss jeweils eine Anlagestrategie definiert und eine eigene Bilanz pro Vorsorgewerk erstellt. Damit beschränkt sich die jeweilige Unterdeckung nur auf das eigene Vorsorgewerk bzw. auf die im Vorsorgewerk versicherten Personen. Eine Verschärfung der Unterdeckung infolge Umverteilung bzw. grosser Rentnerbestände oder Verrentungsverlusten gibt es in dieser Stiftung nicht.

1e­-Vorsorgeeinrichtungen wie die PensFlex Sammelstiftung haben gar keine Unterdeckung zu befürchten, da jeder einzelne Versicherte seine Anlagestrategie auswählt und gleichzeitig auch das entsprechende Anlagerisiko trägt. Diese modernen Vorsorgelösungen unterliegen im Gegenzug strengeren gesetzlichen Vorschriften als die übrigen Pensionskassen in Bezug auf die Berechnung der Einkaufslücken sowie die Limitierung der Sparbeiträge.

Geschrieben von
Sebastien Godin
Partner, Mitglied der erweiterten GL, Leiter Fachsupport und Innovationen