Teilzeit im Trend: Arbeitgeber aufgepasst!
Die heutige Arbeitswelt unterliegt einem bedeutenden Wandel, da immer mehr Mitarbeitende bewusst Teilzeit arbeiten, um eine ausgeglichene Work-Life-Balance zu erreichen. Moderne Unternehmen sollten sich als attraktive Arbeitgeber positionieren und gezielte Massnahmen ergreifen, um Teilzeitmitarbeitende und Bewerber:innen anzusprechen. In diesem Kontext stellt eine innovative Vorsorgelösung eine oft übersehene Chance dar.
Attraktive Arbeitgeber dank innovativer Vorsorgelösungen
Unternehmen müssen sich heutzutage als attraktive Arbeitgeber für Teilzeitkräfte positionieren. Eine effektive Möglichkeit dazu ist die Einführung einer innovativen Vorsorgelösung. Diese kann nicht nur dazu beitragen, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern, sondern auch eine nachhaltige Unterstützung für Teilzeitmitarbeitende bei der Altersvorsorge bieten.
Herausforderungen der aktuellen Vorsorgelandschaft für Teilzeitkräfte
Die heutige berufliche Vorsorge in der Schweiz benachteiligt Teilzeitmitarbeitende durch feste Einstiegshürden (Jahreslohn min. CHF 22 050.– im Jahr 2024) und Koordinationsabzüge* (CHF 25 725.–). Die geplante BVG-Reform verspricht Verbesserungen, doch die Unsicherheit, ob die Vorlage vom Stimmvolk angenommen wird, bleibt. Arbeitgeber sollten bereits heute handeln, um für eine flexible und mitarbeiterfreundliche Vorsorgelösung gerüstet zu sein, unabhängig von den Entwicklungen der Reform.
Steuerbegünstigte Unterstützung für die Altersvorsorge
Moderate Zusatzkosten, welche zudem steuerbegünstigt sind, ermöglichen es Arbeitgebern, Teilzeitmitarbeitende bei der Altersvorsorge zu fördern. Das untenstehende detaillierte Modell zeigt den positiven Effekt auf und verdeutlicht, wie mit geringem Aufwand relevante Beträge gespart werden können. Arbeitgebende sollten nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch die langfristigen Vorteile für die Mitarbeitenden im Blick haben.
Innovative Vorsorgelösungen für alle: Kader, Teilzeit, Selbständige
Die Einführung eines «Unterobligatoriums» ermöglicht es Arbeitgebern, Lohnbestandteile unter dem Koordinationsabzug anzupassen. Diese Lösung gilt nicht nur für Teilzeitmitarbeitende, sondern auch für Kadermitarbeitende und sogar Selbständige. Die Flexibilität, die durch eine solche Lösung entsteht, schafft einen einheitlichen Ansatz für alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Position im Unternehmen.
Moderne Vorsorgelösungen berücksichtigen die Vielfalt im Unternehmen, indem sie überobligatorische Lohnbestandteile für Kadermitarbeitende und unterobligatorische für Teilzeitmitarbeitende versichern. So entsteht ein Gewinn für alle – eine Idee, die es bei der nächsten Lohnrunde zu prüfen lohnt. Eine solche AHV- und steuerbegünstigte Lösung könnte nicht nur ökonomisch, sondern auch als Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden betrachtet werden.
* Der Koordinationsabzug in der Schweiz ist wie ein Freibetrag für die Pensionskasse. Ein Teil des Gehalts, bis zu einer bestimmten Grenze, wird von den Pensionskassenbeiträgen ausgenommen. Der Koordinationsabzug (aktuell CHF 25 725) stellt sicher, dass die Pensionskasse (2. Säule) nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, für die nicht schon die 1. Säule Leistungen ausrichtet. So wird vermieden, dass Lohnbestandteile der AHV-Rente doppelt versichert sind. Der koordinierte/ versicherte Lohn in der 2. Säule ergibt sich aus dem massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abzüglich des Koordinationsabzugs.