Vorsorgekapital in die eigene Hypothek investieren

Praktische Tipps
Kaum einer hat je davon gehört. Und das, obwohl die Eigenhypothek durchaus Vorteile hat. Claudia Müller erklärt in diesem Beitrag, was eine Eigenhypothek ist und warum sich diese Anlage in der Vorsorge besonders gut eignet.
21. Mai 2023
Geschrieben von
Claudia Müller
Hypothekarspezialistin

Für die Finanzierung einer Immobilie ist es üblich, eine Hypothek bei einer Bank oder Versicherung aufzunehmen, für die dann ein Schuldzins bezahlt wird. Seit kurzem bieten einzelne Vorsorgestiftungen – sei es als überobligatorische Pensionskasse, Freizügigkeitsstiftung oder Säule 3a – neben den klassischen Kapitalanlagen eine Möglichkeit für die Anlage in Hypotheken zwecks Finanzierung von eigenen Wohnliegenschaften (inklusive Ferien- und Zweitwohnungen sowie Mehrfamilienhäusern).

Dabei wird eine laufende Hypothek bei der Bank oder Versicherung abgelöst oder eine neue Hypothek für den Kauf eines Wohnobjektes gewährt. Der Vorsorgenehmer kann hierbei bis zu 100 Prozent (Freizügigkeit bis 100%, Sammelstiftung PensFlex bis 85%) des persönlich vorhandenen Vorsorgekapitals in einen stiftungseigenen Hypothekarpool risikoarm investieren. Als Sicherheit ist jeweils ein Inhaber-, Namen- oder Registerschuldbrief erforderlich.

 

Interessante Alternative zur Obligation

Der in der privaten Steuererklärung abzugsfähige, variable Schuldzins an den Hypothekarpool ist mit rund 2,75 Prozent zwar deutlich höher als eine Saronhypothek. Dafür wird der gleiche Zinsbetrag zugunsten des im Hypothekarpool investierten Vorsorgekapitals steuerfrei ausgeschüttet.

Als Obligationenersatz ist eine solch risikoarme Anlagemöglichkeit eine höchst interessante Alternative. Gleichzeitig bringt eine Anlage im Hypothekarpool mehr Stabilität und hilft die Rendite zu optimieren.

Die nicht in den Hypothekarpool investierten Vorsorgegelder können gemäss den BVG-Anlagerichtlinien vollständig in Aktien und Immobilien investiert werden. Wer eine solche Anlagestrategie längerfristig nutzt, erzielt neben der Steuer- auch eine spürbare Renditeoptimierung und kann gleichzeitig das Zinsänderungsrisiko deutlich reduzieren.

Spätestens per Bezug der Vorsorgegelder und Überführung ins Privatvermögen wird die Vorsorgehypothek aufgelöst und quasi zu Eigenkapital oder muss diese bei einer Bank oder Versicherung als Hypothek fortgeführt werden. Für risikofreudige Anleger könnte es sich dann lohnen, einen Teil der freien Kapitalien renditeträchtiger anzulegen, weil die einschränkenden BVG-Anlagevorschriften entfallen.

Geschrieben von
Claudia Müller
Hypothekarspezialistin