PensFree Freizügigkeitsstiftung
Während einer Job-Pause können Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. Das Schöne daran: Das Vorsorgeguthaben sowie die Zins- und Kapitalerträge sind steuerbefreit.
Reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen mit 3a-Einzahlungen und profitieren Sie von steuerbefreiten Zins- und Dividendenerträgen und beim Bezug von der tiefen Quellensteuer im Kanton Schwyz.