Das Wichtigste vorweg: Sie dürfen, müssen aber nicht beziehen.
Sie können Ihr Guthaben weiterhin auf Ihrem Freizügigkeitskonto und damit in einem steuerbefreiten Umfeld lassen. Denn laufende Erträge müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Zudem wird keine Vermögenssteuer erhoben. Von diesem Vorteil dürfen Sie bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Schlussalters profitieren.